Steuern

Mit dem 1. Januar 2023 gibt es eine Änderung der Besteuerung von Solaranlagen und zugehörige Komponenten für private Kunden. Aus diesem Grund werden die Beträge bei uns auf der Seite ohne Steuern dargestellt.

Umsatzsteuer bei Photovoltaikanlagen ab 2023


In Artikel 9 des JStG 2022 gibt es eine Änderung des § 12 UStG; diesem wird ein neuer Absatz 3 angefügt. Nach Artikel 30 Abs. 6 des JStG 2022 tritt die Änderung zum 1.1.2023 in Kraft. Es gilt dann Folgendes:

Für die Lieferung, die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie für die Installation einer Photovoltaikanlage - einschließlich eines Stromspeichers - gilt der neue Umsatzsteuersatz mit 0 %. Bisher galt hierfür der allgemeine Steuersatz mit 19 %. Damit wird ab 2023 der Nettobetrag der Rechnung dem Bruttobetrag entsprechen.


Diese Änderung entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen auch von Bürokratie. Denn aufgrund des Steuersatzes mit 0 % können diese die Kleinunternehmer­regelung ohne finanzielle Nachteile anwenden, da ein bisher möglicher Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.